Zurück zum Blog
Wissen·2026-08-19·4 min Lesezeit

Tippgeber vs. Makler: Der Unterschied, den du kennen solltest

Wer in Berlin eine Wohnung sucht, hört schnell zwei Begriffe: Makler und Tippgeber. Beide können helfen — aber sie arbeiten grundlegend anders.

Der Makler

Ein Makler ist gewerblich tätig, vermittelt Mietverträge und erhält dafür eine Provision. Er vertritt typischerweise den Vermieter und zeigt Inserate, die ohnehin auf dem Markt sind. Das Bestellerprinzip hat die Provision für Mieter zwar abgeschafft — in gefragten Lagen findet man Maklerangebote trotzdem selten provisionsfrei.

Der Tippgeber (Finder)

Ein Tippgeber kennt seinen Kiez und gibt dir einen gezielten Hinweis auf eine freie Wohnung — oft bevor sie öffentlich ausgeschrieben wird. Er verhandelt nicht den Mietvertrag, sondern findet für dich die Nadel im Heuhaufen. Vergütet wird nur der Erfolg: den Tipp, der zum Mietvertrag führt.

Was es maximal kosten darf

Die Vergütung eines Tippgebers ist gesetzlich auf maximal zwei Kaltmieten (inkl. MwSt.) gedeckelt. Bei Kiezfinder siehst du den Preis schon vor der Beauftragung — transparent und ohne Überraschungen.

Kurzfassung: Der Makler verkauft Zugang zum Markt, der Tippgeber verkauft Wissen über deinen Kiez. Für die Wohnungssuche in Berlin sind lokale Finder oft der schnellere Weg.